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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. Kesseltreiben, Klaus Reichart, Säulingstr. 37, 86163 Augsburg

§ 1 Geltungsbereich

Angebote und Leistungen der Fa. Kesseltreiben erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Fa. Kesseltreiben (Veranstalter) ermöglicht Teilnehmern das Abseilen vom obersten Umlauf des Augsburger Gaskessels. Dazu stellt sie die nötige Ausrüstung zur Verfügung. Nach einer theoretischen und praktischen Einweisung am Boden besteigen die Teilnehmer die ca. 80 Meter bis zum obersten Umlauf über eine außen verlaufende Wendeltreppe. Dort werden sie von qualifiziertem Personal in die Seile eingehängt und dürfen selbstständig abseilen. Dabei werden sie mit einem zusätzlichen Seil von oben nachgesichert.

§ 3 Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Abseilaktion setzt ein Mindestmaß an persönlicher und körperlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht).
 Die Fa. Kesseltreiben begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Falle möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Der Veranstalter bittet deswegen, bei der Buchung über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren.

1. Die Abseilaktion findet im Freien statt und ist Wind und Wetter ausgesetzt (außer bei Nahgewitter oder zu starkem Wind finden die Abseilaktionen bei jedem Wetter statt). Es sind daher der Witterung entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet für wetterentsprechende Bekleidung des Teilnehmers (z. B. Regenbekleidung) zu sorgen.

2. Der Teilnehmer hat über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben.

Die Abseilaktion bringt eine erhebliche physische, vor allem aber psychische Belastung mit sich, darum wird eine gute körperliche und geistige Konstitution vorausgesetzt. Der Teilnehmer hat am Aktionsort eine Erklärung zu unterschreiben („Teilnahmevereinbarung“), in der über die Risiken der Aktion aufgeklärt wird, insbesondere bei möglicherweise bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (siehe unten). Der Teilnehmer bestätigt dort mit seiner Unterschrift, dass er den Anforderungen für die Abseilaktion gerecht wird und dass in seiner Person und seiner Gesundheit keine Hinderungsgründe vorliegen, die der Ausübung entgegenstehen könnten. Die Verantwortung, sich über seine gesundheitliche Teilnahmefähigkeit zu versichern, liegt beim Teilnehmer selbst. Im Zweifelsfall hat er zuvor Rücksprache mit einem Arzt zu halten.

Folgende Faktoren schließen eine Teilnahme generell aus: Alkohol-, Drogeneinfluss und Einfluss sonstiger bewusstseinsverändernder Mittel und Medikamente, Höhen- und Platzangst, Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, Probleme mit dem Herz- und Kreislaufsystem, Schäden am Bewegungsapparat, Augenoperationen, neurologische Beschwerden und Schwangerschaft.

3. Das Körpergewicht darf 40 kg nicht unter- und 130 kg nicht überschreiten.

4. Mindestalter: Kinder ab 10 Jahren dürfen im Tandem mit einem Erwachsenen an der Aktion teilnehmen, Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten alleine abseilen. In beiden Fällen unterschreibt der Erziehungsberechtigte diese Vereinbarung.

5. Das Verschweigen von Tatsachen, Krankheiten und Beeinträchtigungen von Seiten des Teilnehmers, welche laut Ausschlusskriterien eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht zulassen würden, schließt den Teilnehmer als Kläger für Schadensersatzansprüche aus.

§ 4 Durchführung

1. Alle Teilnehmer haben vor der Aktion selbständig die Taschen vollständig zu leeren (Handy, Geldbeutel, Kleingeld, usw.) und ggf. Brille, lose Halsketten, Armbanduhren, etc. abzulegen oder gegen Herabfallen zu sichern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche zu Schaden gekommene oder verlorene Gegenstände während des Abseilens.

2. Jede Teilnahme hat gemäß den Instruktionen des Veranstalters oder dessen Mitarbeiter zu erfolgen. Insbesondere ist Schwingen und Pendeln beim Abseilen (Verletzungsgefahr!) untersagt. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, so hat der Teilnehmer alle Folgekosten, die sich aus dem Fehlverhalten ergeben (z. B. eigene Verletzungen, Verletzungen anderer Personen und Sachbeschädigungen etc.) voll zu tragen.

3. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen Anweisungen, Teilnahmevoraussetzungen oder Sicherheitsbestimmungen von der Aktion auszuschließen. Der Ausschluss kann sowohl vor Beginn als auch während der Aktion erfolgen. In diesen Fällen wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet, Gutscheine verfallen ersatzlos. Gleiches gilt für den Fall, dass die Führung auf eigenen Wunsch abgebrochen wird. Der Veranstalter übernimmt in diesen Fällen auch keine Aufwendungen einzelner Teilnehmer, die im Zusammenhang mit der Aktion gemacht worden sind, insbesondere keine Reise- oder Unterkunftskosten.

4. Der Teilnehmer muss mit einer Wartezeit von ca. 1 bis 1,5 Stunden inkl. Anmeldung, Vorbereitung und Abseilen rechnen. Wartezeiten und Verschiebungen sind z.B. witterungsabhängig möglich.

Jede Teilnahme (Abseilen) ist innerhalb von 5 Minuten nach Freigabe durchzuführen. Ist der Teilnehmer nicht in der Lage diese durchzuführen, so wird ihm nach Maßgabe des Veranstaltungsbetriebs noch eine weitere Möglichkeit zum Abseilen eingeräumt. Wird diese genutzt, die Teilnahme (Abseilen) aber nicht absolviert, so gilt die Aktion als durchgeführt. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.

5. Für Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt generelles Rauchverbot. Sie haben sich von offenem Feuer bzw. Glut fern zuhalten.



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